Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Auch 2009 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Die neuen Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums zum Marktanreizprogramm wurden am 20.Februar 2009 in Kraft gesetzt. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden folgende Energiesysteme gefördert: - Pelletfeuerung 5 bis 100 kW mit und ohne Pufferspeicher
- Solaranlagen zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung
- Kombination von Holz- und Pelletkessel mit einer Solaranlage
- Stückholzkessel von 15 bis 50 kW
Biomassekessel müssen allgemeine Förderbedingungen erfüllen: - der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 Prozent betragen
- die staubförmigen Emissionen dürfen maximal 50 mg/cbm betragen
- der Kohlenmonoxid-Ausstoß darf maximal 250 mg/cbm betragen
Bei der Förderung von Pelletkessel und –öfen im Bestand mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW gilt:
Die Förderung beträgt 36 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung: - min. 2.000 Euro für Pelletkessel
- min. 2.500 Euro für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher ab 30 l/kW
- 500 Euro, jedoch max. 20 Prozent der Kosten, für luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW (gültig ab 1.7.09)
- min. 500 Euro für luftgeführte Pelletöfen 5 bis 8 kW
- min. 1.000 Euro für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW
- min. 1.000 Euro für Pelletofen mit Wassertasche ab 5 kW
Bei der Förderung von Pelletkessel und –öfen im Neubau mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW gilt:
Die Förderung beträgt 27 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung: - min. 1.500 Euro für Pelletkessel
- min. 1.875 Euro für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher ab 30 l/kW
- 375 Euro, jedoch max. 20 Prozent der Kosten, für luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW (gültig ab 1.7.09)
- min. 375 Euro für luftgeführte Pelletöfen 5 bis 8 kW
- min. 750 Euro für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW
- min. 750 Euro für Pelletofen mit Wassertasche ab 5 kW
Das 2008 eingeführte Bonusssystem bleibt bestehen. Werden verschiedene erneuerbare Energien kombiniert, erhöht sich der Förderbeitrag.
Das Antragformular sowie die gültigen Förderrichtlinien können sie kostenlos unter www.bafa.de downloaden.
Weitere Informationen: Förderfibel 2009 vom Deutschen Pelletinstitut GmbH
Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten
Liste der förderfähigen Pelletheizungen und –öfen |