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Welche Brandschutzbestimmungen muss man beim Umgang mit Holzpellets beachten?

Die üblichen Bestimmungen für Brennstofflagerräume ...

Es gelten die üblichen Bestimmungen für Brennstofflagerräume und Heizräume, die regional unterschiedlich sind.
Wir empfehlen: Türen gemäß Brandschutzklasse T30 (bzw. T90), Wände F90.
Im Lagerraum dürfen keine elektrischen Installationen vorhanden sein, außer in explosionsgeschützter Ausführung.


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