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Es gelten die üblichen Bestimmungen für Brennstofflagerräume und Heizräume, die regional unterschiedlich sind. Wir empfehlen: Türen gemäß Brandschutzklasse T30 (bzw. T90), Wände F90. Im Lagerraum dürfen keine elektrischen Installationen vorhanden sein, außer in explosionsgeschützter Ausführung. |